Im Juli 2008 wurde die Eva-König-Köberle-Stiftung als Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet. Die Stiftung hat laut Ihrer Satzung folgenden Zweck:

Förderung künstlerisch begabter Kinder und Jugendlicher mit dem Wohnsitz im Regierungsbezirk Schwaben vornehmlich im Volksschulbereich. Die Einzelheiten des Stiftungszwecks sind in der Stiftungssatzung geregelt und wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  • finanzielle Unterstützung beim Kauf von Mal- und Zeichenbedarf bedürftiger, besonders begabter Kinder
  • finanzielle Bezuschussung beim Kauf von Mal- und Zeichenbedarf an Schulen mit besonderen künstlerischen Projekten
  • finanzielle Unterstützung beim Kauf von Musikinstrumenten und Notenmaterial bedürftiger, besonders begabter Kinder
  • finanzielle Bezuschussung beim Kauf von Musikinstrumenten und Notenmaterial an Schulen mit besonderen musikalischen Projekten
  • finanzielle Bezuschussung für Klassen und Arbeitsgemeinschaften beim Besuch von Konzerten, Theater und Ausstellungen
  • finanzielle Unterstützung bei künstlerischer Ausgestaltung von Schulhäusern und Pausenhöfen.

Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne §§51 bis 58 AO.